Herzog Johann II. von Kleve-Mark

Johann II. (* 13. April 1458; † 15. März 1521) war von 1481 bis 1521 Herzog von Kleveund Graf von der Mark.

Leben

Johann II. von Kleve, Darstellung aus dem 17. Jahrhundert

Johann war der älteste Sohn des Herzogs Johann I. von Kleve (1419–1481). Wie dieser wurde er am burgundischen Hof erzogen. Am 3. November 1489 heiratete er Mechthild von Hessen (* 1. Juli 1473; † 19. Februar 1505), Tochter des Landgrafen Heinrich III. von Hessen. Wegen seiner angeblich 63 unehelichen Kinder trägt Johann II. den Beinamen „der Kindermacher“.

Johann wuchs wie sein Vater am Hof von Burgund auf. Er hatte in dieser Zeit Karl den Kühnen bei dessen Kriegszügen begleitet. Obwohl sein Vater ihn kurz vor seinem Tod gewarnt hatte, sich gegen Burgund zu wenden, hat Johann sich mit den Städten Utrechtund Amersfoort gegen den Bischof von Utrecht David von Burgund gewandt. Dabei unterstützte er seinen Bruder Engelbert, der sich als Administrator des Hochstifts Utrechtbetrachtete. Gleichzeitig stellte er sich im Haken-und-Kabeljau-Krieg gegen Maximilian von Habsburg, der das Erbe Burgunds beanspruchte, auf Seiten der Fraktion der Hoeks.

Es gelang den Verbündeten, Bischof David gefangen zu nehmen und weite Teile des Hochstifts Utrecht zu besetzen. Maximilian führte allerdings einen erfolgreichen Gegenangriff durch und nahm Engelbert gefangen. Johann musste Verhandlungen aufnehmen. Es kam 1483 zunächst zu einem Waffenstillstand und kurze Zeit später zu einem Friedensvertrag. Danach hatte Johann unter anderen die Städte Arnheim und Wageningen an Maximilian abzutreten. Außerdem musste er sich mit 600 Mann für einen Monat Maximilian zur Verfügung stellen. Damit endete der Versuch, sich von Burgund zu lösen, mit einer noch stärkeren Abhängigkeit.

Die Situation Johanns wurde durch die katastrophale Finanzsituation seines Landes und den Widerstand der Landstände, die sich gegen ihn wandten, noch erschwert. Die Städte des Herzogtums Kleve schlossen sich 1489 zu einem Bündnis zum Schutz ihrer Rechte und Privilegien zusammen. Allerdings gelang es diesen nicht, Johann daran zu hindern neue militärische Aktionen zu beginnen. Dieser unterstützte vereinbarungsgemäß Maximilian in dessen Kampf gegen Karl von Egmond. Außerdem versuchte er nach dem Tod des Bischofs David 1496 für einen seiner Brüder den Bischofsstuhl zu gewinnen. Beide Auseinandersetzungen endeten für Johann ohne Sieg.

Dies verstärkte den Widerstand der Landstände des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark. Dieser steigerte sich bis zum offenen Aufstand und Steuerverweigerung. Dazu trug nicht zuletzt bei, dass Johann einige seiner Günstlinge und seine zahlreichen unehelichen Kinder mit Geld und Besitzungen versorgte.

Als einziger politischer Erfolg Johanns II. wird die Eheverbindung seines Sohnes Johannmit der Tochter des letzten Herzogs von Jülich-Berg, Wilhelm, betrachtet, die zur Vereinigung der Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg führte.

Allerdings trat Herzog Wilhelm von Jülich-Berg im Kampf Johann mit seinen Ständen auf die Seite der Stände und kritisierte offen die schlechte Herrschaft Johanns. Am 8. März 1501 sah sich Johann zum Abschluss eines Vertrags mit den Ständen gezwungen. Entsprechend diesem Vertrag wurde ein Ständerat aus zwölf Räten gebildet. Acht der Räte stellte die Klever und die restlichen vier kamen aus der Mark. Nur wenn mindestens sechs dieser Räte zustimmten konnte der Herzog zukünftig noch Anordnungen für das Herzogtum erlassen. Diese Begrenzung der Macht wurde durch weitere Verträge vom 27. Januar und 4. März 1510 noch verstärkt. Der Vertrag von Januar übertrug die Einschränkungen auch auf die zukünftige Union mit Jülich-Berg und der Vertrag von März betraf das Lehen- und Erbschaftsrecht in Kleve-Mark. Damit war eine ständige Kontrolle seiner Regierung durch die Stände erreicht. Ohne deren Zustimmung konnte Johann fortan keine nennenswerten Entscheidungen treffen. Auch die Finanzen unterlagen völlig der Kontrolle der Stände. In der Folge versuchte der Herzog vergeblich, sich der Mitregierung der Stände zu entziehen. Diese schlossen sich stattdessen noch enger zusammen. Seit 1510 war eine dauerhafte Einigung der Stände von Kleve und der Mark vollzogen worden. Gleichzeitig machten sie die Erhebung der Steuern von ihrer Einwilligung abhängig.

 

 

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